Veröffentlicht: 14.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Landwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und andere kleine bis mittelgroße Unternehmen vor unfairen Handelspraktiken durch überlegene Marktpartner schützen: Das ist das Ziel der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, kurz UTP-Richtlinie. Sie soll das Ungleichgewicht in der Wertschöpfungskette ausgleichen, in der kleinere Lieferanten vielfach der hochkonzentrierten und mächtigen Stufe des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) gegenüberstehen. Die deutsche Umsetzung des EU-Regelwerks, das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), ist im Juni 2021 in Kraft getreten.