Veröffentlicht: 07.11.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Auf EU-Ebene wird derzeit um die EU-Lieferkettenrichtlinie gerungen. In Deutschland wird zum Jahreswechsel die Anzahl der Unternehmen steigen, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen. Denn die Schwelle der verpflichteten Unternehmen sinkt von Konzernen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden auf Firmen ab 1.000 Angestellten. Beide Vorgaben haben zum Ziel, Unternehmen dafür in die Pflicht zu nehmen, dass Bestimmungen zum Umwelt- und Arbeitsschutz in ihren Lieferketten sowie Menschenrechte eingehalten werden.