Editorial

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Veröffentlicht: 14.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.02.2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Hin und Her um die Aussetzung des GLÖZ-8-Standards hat die Europäische Kommission ein Machtwort gesprochen. Wie Agrifood.Table berichtete, hatte die vorgeschlagene Ausnahmeregelung am Freitag nicht die nötige Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden. Darüber hat sich die Kommission jetzt hinweggesetzt und die Lockerung im Alleingang in die Tat umgesetzt. Rückwirkend ab Januar 2024 können die EU-Länder es erlauben, GLÖZ 8 statt durch Brachen durch den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten auf vier Prozent der Fläche zu erfüllen.

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