Veröffentlicht: 07.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Für Bio-Geflügelhalter, die an ihren Ställen kein Freigelände bereitstellen können, wird es ab dem 1. Januar 2031 eng. Dann nämlich sind sie laut EU-Öko-Verordnung dazu verpflichtet, ihren Küken bereits ab dem ersten Lebenstag Zugang zu Grünauslauf zu gewähren, auch wenn sie diesen nicht nutzen. Können sie das Freigelände bis dahin nicht bereitstellen, verlieren sie die Bio-Zertifizierung. Laut Naturland-Präsident Hubert Heigl bringt die EU-Vorgabe nicht mehr Tierwohl, „sondern zerstört das bewährte zweistufige Haltungssystem, in dem die Mehrzahl der Bio-Geflügelhalter aus gutem Grund arbeitet“.