News
|
Tierhaltung

EU-Öko-Verordnung: Branche drängt auf angepasste Vorgaben für Auslauf von Bio-Küken

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 07.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Bio-Landwirte sollen Küken ab dem ersten Lebenstag Freigelände am Stall bereitstellen.

Für Bio-Geflügelhalter, die an ihren Ställen kein Freigelände bereitstellen können, wird es ab dem 1. Januar 2031 eng. Dann nämlich sind sie laut EU-Öko-Verordnung dazu verpflichtet, ihren Küken bereits ab dem ersten Lebenstag Zugang zu Grünauslauf zu gewähren, auch wenn sie diesen nicht nutzen. Können sie das Freigelände bis dahin nicht bereitstellen, verlieren sie die Bio-Zertifizierung. Laut Naturland-Präsident Hubert Heigl bringt die EU-Vorgabe nicht mehr Tierwohl, „sondern zerstört das bewährte zweistufige Haltungssystem, in dem die Mehrzahl der Bio-Geflügelhalter aus gutem Grund arbeitet“.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Tierschutz Ökologische Landwirtschaft EU-Kommission EU-Öko-Verordnung Tierhaltung