Veröffentlicht: 19.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Länder unterstützen grundsätzlich das Vorhaben, schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern verpflichtend zu machen. Sie fordern aber im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission mehr Ausnahmen und nationalen Spielraum. Außerdem wollen sie die Übergansfrist fürs Inkrafttreten der Regeln von eineinhalb auf zwei Jahre verlängern. Auf eine entsprechende Verhandlungsposition zu dem Gesetzentwurf einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten am Montag.