Veröffentlicht: 06.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der EU-Ministerrat will in der Green-Claims-Richtlinie verankern, dass Produkte auch dann als „klimaneutral“ oder „CO₂-reduziert“ beworben werden können, wenn der Klimanutzen durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten erreicht wurde. Einen entsprechenden Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft haben laut gut informierten Kreisen die nationalen EU-Botschafter am Mittwoch nach längeren Verhandlungen befürwortet.