Veröffentlicht: 02.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Pflanzliche Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, sogenannte Botanicals, dürfen in der Regel nicht mit Versprechen über ihre Gesundheitswirkung beworben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Erlaubt wäre die Gesundheitswerbung für Botanicals laut dem Urteil erst dann, wenn die Europäische Kommission sie explizit im Rahmen der Health-Claims-Verordnung genehmigt. Bei Botanicals handelt es sich vor allem um pflanzliche Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, zum Beispiel Ginkgo-Extrakt oder Nachtkerzenöl.