Veröffentlicht: 29.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Mit dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) reguliert Deutschland die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Händlern zwar teils strenger, als die EU vorschreibt. Einige Länder gehen aber noch deutlich weiter über das europäische Mindestmaß hinaus. Das geht aus einem neuen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über unfaire Handelspraktiken (UTP) hervor, den die Europäische Kommission als Teil ihrer Bemühungen zur Stärkung der Bauern in der Lieferkette veröffentlicht hat.