Veröffentlicht: 27.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Lebensmittelzeitung: EuGH macht Vorgaben zur Werbung mit Rabattaktionen. Werben LEH-Unternehmen mit Prozentangaben zu Preisreduzierungen, müssen diese sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den jüngsten Preis. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Musterprozess gegen Aldi Süd entschieden. Zwar hatte der Discounter im Kleingedruckten den 30-Tage-Tiefstpreis angegeben. Das Gericht entschied aber, dass auch die Prozentangabe zum Rabatt selbst auf dieser Grundlage berechnet werden muss. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. („EU-Gericht fällt Grundsatzurteil zu Preisreduzierungen“)