Veröffentlicht: 05.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) und ihr deutsches Umsetzungsgesetz (AgrarOLkG) sollen Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen schützen – vor bestimmten Verhaltensweisen verhandlungsmächtiger Käufer. Doch jedes Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung in der Praxis. Dazu lohnt ein Blick auf den kürzlich veröffentlichten, jüngsten Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie ist die Durchsetzungsbehörde des Verbots unlauterer Handelspraktiken.