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CO₂-Flottengesetz: Rüge vom EU-Rechnungshof

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Veröffentlicht: 24.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die CO2-Flottengesetzgebung hat bis 2020 kaum zur Senkung des CO2-Ausstoßes von Neufahrzeugen geführt.

CO₂-Flottengesetz: Rüge vom EU-Rechnungshof. Die CO₂-Flottengesetzgebung der EU hat nicht dazu geführt, den CO₂-Ausstoß neu zugelassener Fahrzeuge in dem erwünschten Umfang zu senken. Erst nach 2020, also elf Jahre nach Inkrafttreten der ersten CO₂-Flottengrenzwertregulierung, die den Herstellern spezifische Obergrenzen für den CO₂-Ausstoß vorschreibt, begannen die CO₂-Emissionen von Pkw deutlich zurückzugehen. Der Rückgang war zudem nur dem höheren Marktanteil von batterieelektrischen Fahrzeugen geschuldet. Der CO₂-Ausstoß von neuen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nahm nicht nennenswert ab. Die CO₂-Flottengesetzgebung ist das zentrale Instrument der EU, um den CO₂-Ausstoß von neuen Fahrzeugen zur senken. Mehr dazu lesen Sie in der Analyse von Markus Grabitz im Europe.Table.

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EU CO2-Emissionen