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Streikrecht: FDP-Fraktion plant Reformen

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Veröffentlicht: 03.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 04.06.2024

Die FDP-Bundestagsfraktion möchte das Streikrecht im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschränken.

Die FDP-Bundestagsfraktion möchte das Streikrecht im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschränken. Ein Positionspapier der AG Arbeit & Soziales, das derzeit fraktionsintern abgestimmt wird, liegt Table.Briefings vor. Darin fordern die Liberalen unter anderem eine Ankündigungsfrist und anschließende Abkühlungsphase von 72 Stunden, die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs von 50 Prozent und eine zeitliche Begrenzung des Warnstreiks auf vier Werktage. Außerdem soll es eine verpflichtende Schlichtungsvereinbarung geben, die den Ablauf des Verfahrens festlegt und die Berufung von Schlichtern festlegt. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, soll eine neutrale Instanz wie die Mindestlohnkommission oder das Bundesarbeitsgericht einen Schlichter ernennen.

Scharfe Kritik kommt von den Linken. Parteichefin Janine Wissler sagte Table.Briefings, die FDP plane mit ihren Vorschlägen „den größten Angriff auf das Streikrecht seit Jahrzehnten“ und verlasse damit „den Boden des Grundgesetzes“. Das Streikrecht sei für die Beschäftigten oftmals das einzige Mittel, um auf Augenhöhe verhandeln zu können. Wissler sagte, sie erwarte daher von SPD und Grünen, „dass sie ihren Koalitionspartner hier in die Schranken weisen“. Maximilian Stascheit

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