Analyse

NRW: Eine Stunde Ausgleich für Digitalisierungsbeauftragte

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Veröffentlicht: 21.09.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

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Das nordrhein-westfälische Schulministerium verpflichtet jede Schule des Landes, einen Digitalisierungsbeauftragten zu benennen. In einer Schulvorschrift vom 12. September wird dies als Maßnahme zum Voranbringen der „schuleigenen digitalen Unterrichtskultur“ angeordnet. Aufgabe der Digitalisierungsbeauftragten soll sein, ihre Schule bei pädagogisch-didaktischen Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in einer digitalen Welt zu unterstützen. Die beauftragten Lehrkräfte werden dafür eine Wochenstunde als Ausgleich erhalten. Das heißt, ihr Unterrichtsdeputat sinkt um eine Schulstunde.

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Digitalisierung Schule GEW NRW