Veröffentlicht: 30.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Wenn sich die Bildungsminister:innen der SPD und das Präsidium der KMK heute virtuell zu Abstimmungen über die Omikron-Variante des Corona-Virus zusammenschalten, dürften sie zugleich gespannt nach Weimar schauen. Das dortige Oberverwaltungsgericht wird die erste erneute flächendeckende Schulschließungen wohl untersagen – weil sie gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes verstößt. In Thüringen war noch an Weihnachten gegen die Rechtsverordnung des glücklos agierenden Schulministers Helmut Holter eine einstweilige Anordnung beantragt worden. Aber Verwaltungsgericht hin, Infektionsschutzgesetz her: Omikron bedroht akut die Schulen wie die Einheit der Kultusminister.