Veröffentlicht: 08.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Schulschließungen angesichts hoher Infektionszahlen verfassungsmäßig waren. Das hatte unter anderem nur deswegen Gültigkeit, weil Bund und Länder Distanzunterricht möglich machten. Schulische Bildung ist also ab sofort ein einklagbares Recht von Schülerinnen und Schülern. Und dazu gehört auch der Anspruch auf Distanzunterricht. Die Länder, heißt es in den Leitsätzen der Entscheidung, „haben dafür zu sorgen, dass bei einem Verbot von Präsenzunterricht nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfindet.“