Veröffentlicht: 15.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Ein staatlich angeordnetes Genderverbot an Schulen ist aus rechtlicher Sicht problematisch. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman. Demnach kann das Verbot geschlechtergerechter Schreibweisen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in ihrer Meinungsfreiheit und allgemeinen Handlungsfähigkeit verletzen. Die Abbildung geschlechtlicher Vielfalt und das Respektieren der Selbstbezeichnung von Schülerinnen und Schülern seien jedoch „wichtige Bestandteile der Demokratie- und Menschenrechtsbildung an Schulen“. Außerdem werde die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte durch ein Genderverbot „unzulässig eingeschränkt“.