Veröffentlicht: 04.04.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Andere Bundesländer sind voraus gespurtet, jetzt legt Baden-Württemberg nach: Mit einem Sofortprogramm, bestehend aus 18 Maßnahmen, reagiert die Landesregierung auf den Lehrermangel (zum Download). Eine striktere Linie gilt ab dem Schuljahr 2024/2025 bei der Teilzeit: Wer als Lehrer künftig weniger als 75 Prozent arbeiten will, muss das begründen – beispielsweise mit Elternzeit, Pflegezeit oder sonstigen familiären Gründen. Damit folgt das Land der Empfehlung der SWK („Teilzeit als größte Beschäftigungsreserve„).