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Exzellenzinitiative Berufliche Bildung

Gesetz zur Stärkung Ungelernter: Folgen für Ausbildungsberufe

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Veröffentlicht: 14.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Kompetenzen konnten sich Ungelernte zuvor bereits etwa im Beruf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik anerkennen lassen. Für andere Berufe wird es erst jetzt möglich.

Wer mehrere Jahre ohne Abschluss in einem Ausbildungsberuf gearbeitet hat, soll sich ab 2025 Berufskompetenzen anerkennen lassen können. Bei vollständiger Anerkennung könnten Ungelernte so Ausbilder werden und Zugang zu Fortbildungen, etwa zum Meister oder Fachwirt, erhalten. Tarifrechtlich soll die Anerkennung keine direkten Folgen haben. Der kürzlich vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Es soll „aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“ machen, wie Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung sagte.

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