Veröffentlicht: 10.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Nordrhein-Westfalen will ausländischen Bewerbern den Zugang zu einer Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen erleichtern. Vor allem geeignete Personen aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine sollen davon profitieren. Dank einer entsprechenden Allgemeinverfügung können sie die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses nun mit einem Abschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachweisen, wie die Landesregierung in Düsseldorf ankündigte.