Veröffentlicht: 22.02.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Wer schulisch eine Berufsausbildung unter zwei Jahren absolviert, soll keine Energiepreispauschale über 200 Euro erhalten – weil er oder sie oft auch kein BAföG erhält. Dies teilte das BMBF Table.Media auf Anfrage mit. Berufsfachschülerinnen und -schüler seien „nach der Systematik des BAföG nur unter bestimmten Umständen berechtigt, nämlich wenn sie notwendig auswärts untergebracht sind“, sagte ein Sprecher. Sprich: wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können.