Veröffentlicht: 13.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Um die Unterrichtsversorgung zu verbessern, verpflichtet Sachsen-Anhalt seine Lehrkräfte seit April 2023 dazu, eine Stunde länger zu unterrichten – an Grundschulen 28 statt 27 Wochenstunden, an Sekundarschulen und Gymnasien 26 statt 25. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg erklärte das nun für rechtens. Die Normenkontrollanträge einer verbeamteten Lehrerin aus Magdeburg und eines angestellten Lehrers aus Haldensleben lehnte es ab.