Veröffentlicht: 14.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die nötige Extra-Unterstützung von Kindern mit Beeinträchtigung wird in Sachsen-Anhalt bei der Klassenbildung zukünftig weniger berücksichtigt. Bislang war im Erlass zur Unterrichtsorganisation an Gesamtschulen geregelt, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt zählen. Diesen Passus hat das Bildungsministerium nun gestrichen.