Veröffentlicht: 14.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.06.2024

Wer ohne entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungsberuf arbeitet, soll ab 2025 über eine Validierungsprüfung eine Anerkennung seiner beruflichen Kompetenzen erhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass er oder sie schon eineinhalbmal so lang in dem Beruf arbeitet, wie die reguläre Ausbildung dauert – und er oder sie über 25 Jahre alt ist. Das geht aus dem Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen hervor (zum Download). Am heutigen Freitag soll der Bundestag das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in zweiter und dritter Lesung verabschieden.