Veröffentlicht: 29.11.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Der Grad zwischen Diskriminierung und Chancengleichheit ist schmal. Das zeigt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der Vorwoche. Drei Männer aus Bayern hatten gegen einen Vermerk in ihrem Zeugnis geklagt, der Hinweis auf ihre Legasthenie gibt. Sie befürchteten, die Anmerkung zu ihrer Behinderung würde ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mindern. Die Richter gaben zwar den drei Männern in ihrem konkreten Fall recht. Sie entschieden aber allgemein: Wenn Schüler aufgrund ihrer Legasthenie anders benotet wurden, darf das im Schulzeugnis stehen.