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Wer gendert, darf nicht durch das Abitur fallen

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Von Experts

Veröffentlicht: 30.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Rechtsanwältin Sibylle Schwarz
Schulrechtlerin Sibylle Schwarz

23.000 Prüflinge nehmen seit dem 17. April an den schriftlichen Abiturprüfungen in Hessen teil. Laut den „Durchführungshinweisen zum Landesabitur“ ist dabei geschlechtergerechte Sprache durch Verwendung von Gender-Sonderzeichen nicht erlaubt. Wer also Binnen-I, Doppelpunkte, Sternchen oder Unterstriche in seinen Lösungen schreibt, erhält Punktabzug und damit eine schlechtere Note. Im schlimmsten Fall droht ein Nichtbestehen. Wenn in einer Prüfungsleistung Bürger*innen, Politiker*innen und Demonstrant*innen steht, soll das zudem nicht als Wiederholungsfehler, sondern sogar als drei Fehler gewertet werden. In der mündlichen Abiturprüfung hingegen soll die „Gender-Pause“ (Glottisschlag) beim Sprechen nicht zur Fehlerwertung führen.

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