Veröffentlicht: 30.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

23.000 Prüflinge nehmen seit dem 17. April an den schriftlichen Abiturprüfungen in Hessen teil. Laut den „Durchführungshinweisen zum Landesabitur“ ist dabei geschlechtergerechte Sprache durch Verwendung von Gender-Sonderzeichen nicht erlaubt. Wer also Binnen-I, Doppelpunkte, Sternchen oder Unterstriche in seinen Lösungen schreibt, erhält Punktabzug und damit eine schlechtere Note. Im schlimmsten Fall droht ein Nichtbestehen. Wenn in einer Prüfungsleistung Bürger*innen, Politiker*innen und Demonstrant*innen steht, soll das zudem nicht als Wiederholungsfehler, sondern sogar als drei Fehler gewertet werden. In der mündlichen Abiturprüfung hingegen soll die „Gender-Pause“ (Glottisschlag) beim Sprechen nicht zur Fehlerwertung führen.