Veröffentlicht: 22.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Todesstrafe sei bedingt verfassungskonform, erklärte der Präsident des taiwanischen Verfassungsgerichts, Hsu Tzung-li, am Freitag in Taipeh. Das Recht auf Leben sei zwar ein hohes Gut, aber kein absolutes, unverletzliches Recht, so Hsu. Im „gesellschaftlichen und historischen Kontext“ Taiwans stellten „ausgleichende Gerechtigkeit und die Abschreckung schwerer Verbrechen, die das Rechtsgut Leben verletzten, auch weiterhin ein bedeutendes öffentliches Interesse dar“, erklärten die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung.