Veröffentlicht: 08.07.2022,
Letzte Aktualisierung: 08.07.2022
die Polizei braucht für ihre Arbeit Zugriff auf Personendaten – soviel versteht sich von selbst. Auch in Deutschland können die Beamten beispielsweise Vorgangsdaten abfragen. Der Zugang zur zentralen Datenbank „Inpol“ ist allerdings streng geregelt.