Veröffentlicht: 12.08.2022,
Letzte Aktualisierung: 12.08.2022
Ein Berufungsgericht in Peking hat den Revisionsantrag der Klägerin in Chinas bekanntestem MeToo-Verfahren abgelehnt. Das Mittlere Volksgericht Nummer 1 verwies auf den Mangel an neuen Beweisen im Belästigungsfall der 29-Jährigen Zhou Xiaoxuan. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Volksgerichts Haidian, das die Klage im September 2021 abgelehnt hatte.