Veröffentlicht: 30.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.08.2023
Expats bleiben vorerst von der Steuer auf Zulagen ihrer Firmen für Miete, Schulgeld ihrer Kinder oder Sprachkurse befreit. Das geht aus einer Mitteilung der obersten Finanzbehörde vom 18. August hervor. Diese individuellen Einkommenssteuervergünstigungen hatten eigentlich zum Jahresende auslaufen sollen. Das Finanzministerium verlängerte sie am Montag aber um vier Jahre bis Ende 2027. Unternehmensverbände wie die EU-Handelskammer in China begrüßten die Verlängerung.