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Einigung zu EU-Gesetz gegen Zwangsarbeit legt Fokus auf Xinjiang

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Veröffentlicht: 06.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Produkte aus Zwangsarbeit sollen zukünftig nicht mehr auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt, verkauft und von dort exportiert werden. EU-Parlament und Rat haben sich in der Nacht auf Dienstag über die neue Verordnung geeinigt. Anders als von Parlament und Zivilgesellschaft gefordert enthält diese zunächst keine materielle Wiedergutmachung für die Opfer von Zwangsarbeit.

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