Veröffentlicht: 20.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 20.11.2024

Der EU-Rat hat das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit angenommen. Damit hat die Verordnung die letzte rechtliche Hürde genommen. Sie muss noch von der Präsidentin des EU-Parlaments und dem Präsidenten des EU-Rats unterschrieben werden. Das Verbot wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und gilt dann vorerst drei Jahre. Vor allem die Region Xinjiang wird dadurch in den Fokus geraten.