Veröffentlicht: 04.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 04.08.2023
Die Beschäftigung von ausländischen Doktoranden mit Beteiligung an einem konkreten Forschungsvorhaben kann der Exportkontrolle unterfallen und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigungspflichtig sein. Das stellte das BAFA auf Anfrage von Table.Media klar. Die Aussage ist für Hochschulen und Universitäten im Zuge der Debatte über einen möglichen Ausschluss von chinesischen Stipendiaten relevant, die vom staatlichen Chinese Scholarship Counsil (CSC) vermittelt werden. Institutionen, die Doktoranden beschäftigen, könnten sich mit Blick auf das Außenwirtschaftsrecht strafbar machen, heißt es vom BAFA. Dies gilt allerdings nur für spezielle Konstellationen.