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Registrierungspflicht für ausländische Lebensmittelhersteller ab 2022

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Veröffentlicht: 02.06.2021,
Letzte Aktualisierung: 30.12.2021

Ab kommenden Jahr treten für ausländische Hersteller von Lebensmitteln neue Einfuhrregeln für China in Kraft. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Lebensmittelhersteller aus dem Ausland beim chinesischen Zoll registriert sein, wie aus einem Erlass der chinesischen Zollgeneraldirektion hervorgeht. Das gilt demnach auch für Firmen, die die Waren verarbeiten oder lagern. Die Firmen müssen sich unter anderem mit Angaben zu Name und Adresse, Kontaktpersonen, der Registrierung im Heimatland, sowie zu Produktion und Produktionskapazitäten anmelden. Die Registrierung soll dann fünf Jahre lang gültig sein.

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