Veröffentlicht: 18.05.2021,
Letzte Aktualisierung: 07.01.2022
Der Generalbundesanwalt könnte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der chinesischen autonomen Region Xinjiang Ermittlungen einleiten. Diese Einschätzung teilten mehrere Völkerrechtsexperten bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Montagnachmittag. Nach der bisherigen Praxis, so die Juristen, komme es maßgeblich darauf an, ob durch Ermittlungen innerhalb Deutschlands ein nennenswerter Aufklärungserfolg erzielt werden könnte.