News
|
COP29

CO₂-Markt: Entwurf zu Artikel 6 soll Umwelt- und Menschenrechte schützen

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 15.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

In Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens wird der UN-Kohlenstoffmarkt geregelt – über viele Details gibt es noch Unklarheiten.

Im Kohlenstoffmarkt der UN soll es durch eine detaillierte Risikobewertung einen verpflichtenden Mechanismus zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt geben. Das ist ein Novum im UN-Klimaprozess und eins der Ergebnisse der Vorbereitungskonferenz der COP29 in Baku, Aserbaidschan. Allerdings müssen die Staaten den erarbeiteten Entwürfen auf der COP29 in Baku noch zustimmen.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Menschenrechte COP28 Pariser Klimaabkommen CO2-Kompensationen CO2-Zertifikate COP29