Veröffentlicht: 06.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 06.08.2024

Zum 7. August senkt das BMWK die Fördersätze von Energieberatungsprogrammen in Wohngebäuden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Zudem soll der maximale Zuschuss pro Beratung um 50 Prozent verringert werden, teilte das Ministerium am Montag mit. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt er damit künftig bei maximal 650 Euro. Grund für die Reduzierung ist die hohe Nachfrage: In Wohngebäuden gab es in der ersten Jahreshälfte 2024 mit 80.000 Anträgen einen neuen Höchststand für Energieberatungen; 2019 hatte es nur rund 10.000 Anträge gegeben.