Veröffentlicht: 01.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Bundeswirtschaftsministerium reagiert auf die Kritik an der Preis- und Vertragsgestaltung von Fernwärme-Anbietern. Diese müssen ihre Preise künftig nach einem einheitlichen Verfahren aufgeschlüsselt darstellen und Musterrechnungen für typische Kundenprofile vorlegen. Preiserhöhungen müssen anhand vorgegebener Kriterien nachvollziehbar belegt werden. Das geht aus dem Entwurf für eine Reform der Fernwärme-Verordnung hervor, die Table.Briefings vorliegt.