Veröffentlicht: 05.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 05.09.2024

Die Nutzung von Geothermie soll erleichtert und die Verfahren verkürzt werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeichern auf den Weg gebracht. Es sieht laut BMWK vor, dass über bergrechtliche Genehmigungen, die bei vielen Geothermie-Projekten erforderlich sind, innerhalb eines Jahres entschieden werden muss. Wer etwa als Privatperson eine Wärmepumpe betreibt, bei der ein nahegelegenes Gewässer als Wärmequelle dient, braucht dafür künftig gar keine wasserrechtliche Genehmigung mehr. Bei Bohrungen ins Erdreich bleibt sie dagegen erforderlich. Zudem wird Geothermie bei Abwägungsentscheidungen der Behörden bessergestellt, weil sie künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen.