Veröffentlicht: 20.06.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für Betroffene oder stellvertretend für Organisationen explizit die Möglichkeit von Beschwerden beim BAFA als zuständiger Behörde vor, um auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen. Die Möglichkeit nutzt nun das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und legt Beschwerden gegen BMW, Mercedes-Benz und VW ein, weil die drei Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten aus dem LkSG mit Blick auf mögliche Zwangsarbeit in ihren Lieferketten in der chinesischen Region Xinjiang nur unzureichend nachgekommen sein sollen. „Wir können nicht erkennen, dass die Unternehmen dieses Risiko ausreichend ernst nehmen„, sagt Miriam Saage-Maaß, Legal Director beim ECCHR.