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CSRD: Bundesregierung orientiert sich bei ihrem Gesetzentwurf eng an europäischer Vorgabe

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Veröffentlicht: 26.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Für das aktuelle Geschäftsjahr müssen einige große Unternehmen bereits nach der CSRD berichten. Im Bild: Edeka-Logistikzentrum in Hamm.
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Am 6. Juli läuft die Frist ab. Dann sind 18 Monate seit dem Inkrafttreten der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) vergangen, und die europäischen Mitgliedsstaaten müssen die von der EU beschlossenen Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Damit der deutsche Prozess vorangeht, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann vor wenigen Tagen seinen Gesetzentwurf verschickt und Verbände gebeten, Stellungnahmen einzureichen. Bis zum 19. April haben sie dafür Zeit.

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