Veröffentlicht: 28.11.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Unternehmen, die bereits heute der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, müssen ihre ESG-Berichte ab Januar 2024 deutlich erweitern. Das verlangt die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ab 2025 folgen alle anderen großen Unternehmen, ein Jahr darauf börsennotierte KMUs. Die Zeit für Verantwortungsträger drängt.