Veröffentlicht: 06.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 06.03.2025

In den USA hat die Börsenaufsichtsbehörde SEC ihre Vorschriften geändert. Für institutionelle Anleger ist es nun schwerer, Unternehmen zur Umsetzung von ESG-Maßnahmen zu bewegen. Neuerdings müssen sie umfangreichere Unterlagen über ihren eigenen Aktienbesitz einreichen, wenn sie Druck auf ein Unternehmen ausüben wollen. Damit behandelt die Aufsicht sie nun genauso wie aktivistische Investoren. In der Vergangenheit galt für Fonds lediglich ein vereinfachtes Offenlegungsformular.