Veröffentlicht: 15.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die künftige Bundesregierung will, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) deutsche Unternehmen nur noch bei massiven Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten bestrafen darf. CDU/CSU und SPD schreiben entsprechend in ihrem Koalitionsvertrag: „Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen [europäischen] Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.“ Völkerrechtler sprechen gewöhnlich nicht von massiven, sondern schweren Menschenrechtsverletzungen, aber wann liegt eine schwere Menschenrechtsverletzung vor?