Veröffentlicht: 01.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Rund drei Jahre ist es her, dass die EU-Kommission eine Arbeitsgruppe beauftragt hat, auf Grundlage der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten. Am Montag nun nahm die Kommission ihre Version der erarbeiteten Vorschläge an. Große Unternehmen, die unter die kommenden Regelungen fallen, müssen sie ab dem 1. Januar 2024 befolgen, kleinere haben zwei Jahre länger Zeit. Europaweit steigt die Zahl der Firmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, damit stufenweise von rund 12.000 auf mehr als 50.000 an. Allein in Deutschland könnten es 15.000 sein und nicht mehr 500 wie bislang.