Veröffentlicht: 13.12.2024,
Letzte Aktualisierung: 18.03.2025

Welche Unternehmen von einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten erfasst werden sollen, war seit dem Verhandlungsbeginn vor zehn Jahren eine bestimmende Frage. Südafrika und Ecuador, die Initiatoren des sogenannten UN-Treaty, nahmen seinerzeit nur grenzüberschreitend tätige Unternehmen in den Blick. Für sie wollten sie völkerrechtliche Pflichten und Haftungsregeln definieren.