Veröffentlicht: 05.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
bis Juli hat die Bundesregierung Zeit, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) umzusetzen. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf sorgt zurzeit für Bedenken: Anders als von der EU vorgeschlagen sollen nur Wirtschaftsprüfer die CSRD-Reports abnehmen können. Technische Sachverständige wie TÜV und Dekra wittern Klientelpolitik und Wettbewerbsverzerrung. Marc Winkelmann hat sich die Debatte genauer angesehen.