Veröffentlicht: 10.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 10.04.2024
Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag erstmals festgestellt. Zwar lehnte er zwei Klagen von einer Gruppe portugiesischer Jugendlicher und junger Erwachsener sowie eines grünen Europapolitikers ab. Der Klage von Seniorinnen aus der Schweiz aber gab er statt und erklärte, dass Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf „effektiven Schutz durch staatliche Autoritäten vor den ernsthaften schädlichen Aspekten des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität“ enthält. Die Details des Urteils können Sie hier nachlesen.