Editorial

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Veröffentlicht: 22.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn es um die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) geht, die von den EU-Staaten in nationales Recht überführt werden muss, ist häufig von einer „1:1-Umsetzung“ die Rede. Es klingt dann immer so, als ob die EU-Vorgabe bloß übersetzt und mit leichten Änderungen nur noch eben beschlossen werden muss.

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