Veröffentlicht: 13.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 06.06.2025

Herr Kienle, die Saison der Hauptversammlungen ist in vollem Gange. Die meisten davon finden jedoch weiterhin virtuell statt, auch bei vielen DAX-Unternehmen. Wie bewerten Sie das aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, die ja vor allem Kleinaktionäre vertritt?
Markus Kienle: Wir lehnen die virtuelle HV als Regelformat ab und akzeptieren sie nur in Notsituationen wie bei Pandemien und Versammlungsverboten. Anders als die gesetzliche Fiktion ist eine virtuelle HV einer Präsenz-HV nicht gleichwertig – schon allein deshalb nicht, weil ein solches Format die Stimmungen der Aktionäre wie Beifall und Missfallen nicht transportieren kann und damit die wichtige Funktion als Stimmungsseismograf verliert.