Veröffentlicht: 31.01.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Den ersten NAP hat die Bundesregierung 2016 beschlossen. 2020 lief er aus – welche Folgen hat es, dass die Bundesregierung keinen neuen verabschiedet hat?
Die Bundesregierung hat den alten NAP immer wieder verlängert, weil sie sich in der letzten Legislatur auf keinen neuen verständigen konnte. Aber eine Überarbeitung des NAP ist ausgesprochen wünschenswert, vor allem auch um die Rolle des Staates bei der Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten stärker zu nutzen und Chancen und Aufgaben bei der Umsetzungsunterstützung weiterzuentwickeln. Außerdem bildet der NAP eine wichtige Grundlage für Hilfen der Politik an die Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichtengesetze. Dazu zählen etwa die Branchendialoge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert werden, und bei denen beispielsweise Unternehmen gemeinsame Beschwerdemechanismen für Stakeholder entwickeln, aber auch der Helpdesk der Bundesregierung, der Unternehmen eine kostenlose Erstberatung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse anbietet. All dies sollte langfristig verlässlich abgesichert werden.